#lassunsreden – Veranstaltungen zur Jugendpolitik

Fachbrunch: Jugendgerechtigkeit kommunal



Kulturbahnhof Leisnig

Bei diesem Fachbruch geht es um Beispiele von ressortübergreifenden Netzwerken, die sich in verschiedenen sächsischen Regionen gebildet haben und das Thema Jugendgerechtigkeit voranbringen. Sie sorgen dafür, dass Jugendliche gefördert werden und sich beteiligen können.

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Wie vertreten Jugendliche Jugendliche?



Offenes Jugendhaus Riesa

Ob bei den Freiwilligendiensten, Schülerräten, Jugendparlamenten oder -stadträten, in Jugendvereinen- und initiativen: an vielen Stellen in Sachsen vertreten Jugendliche andere Jugendliche. Am Freitag, den 22. März 2024 hatten wir sie von 16-19 Uhr in das offene Jugendhaus in Riesa eingeladen.

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Wählen unter 18? – Kontroverse Blickwinkel zur Absenkung des Wahlalters – Teil 2



Jugendzentrum Jugendkirche Dresden

In diesem zweiten Teil der #lassunsreden Doppelveranstaltung sollen Gelingensbedingungen und Stolpersteine für eine Absenkung des Wahlalters diskutiert werden. Hierbei wird, als Resultat der ersten Veranstaltung 2021, ein juristisches Gutachten vorgestellt und diskutiert, was es in Sachsen noch braucht, um die Forderung nach einer Absenkung des Wahlalters umzusetzen. Dabei soll auch ein Blick über die sächsischen Grenzen geworfen werden.

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Wählen unter 18? – Kontroverse Blickwinkel zur Absenkung des Wahlalters



online bei zoom

„Das Wahlrecht ab 16 wäre eine sehr gute Möglichkeit, um auch die Jugend mit einzubeziehen und ihnen das Gefühl von Mitspracherecht zu geben, doch sind viele auch zu uninteressiert an Politik, deshalb stellt es auch ein großes Risiko dar.“

Dieses Zitat einer 16-jährigen Befragten aus der Studie „Wählen mit 16?“ der Otto-Brenner-Stiftung veranschaulicht die kontroverse  Diskussion, die um die Absenkung des Wahlalters geführt wird.

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Ein Jahr Kinder- und Jugendbeteiligung als Soll-Bestimmung in der Sächsischen Kommunalverfassung – Bestandsaufnahme und Perspektiven



Parkschlösschen Brandis

Zum 01.01.2018 wurde die Kinder- und Jugendbeteiligung als Soll-Bestimmung in der Sächsischen Städte- und Gemeindeordnung (§ 47a) sowie der Landkreisordnung (§ 43a) verankert. Einige Akteure nutzen diesen Anlass, sich dem Thema zu widmen. Darüber hinaus hatte sich eine Vielzahl von Städten und Gemeinden bereits (weit) im Vorfeld dieser Bestimmung auf den Weg der Beteiligung junger Menschen begeben.

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Macht Schule Demokratie? – Zum Beteiligungsverständnis sächsischer Schulen.



riesa efau Kultur Forum, Dresden

Wie beteiligungsfreundlich geht es an sächsischen Schulen zu? Wie können und wie werden sich die mehr als 350.000 sächsischen Schüler/innen aktiv an der Ausgestaltung des schulischen Lernens und Lebens beteiligen? Regelungen dazu finden sich in der Sächsischen Schülermitwirkungsverordnung (SMVO), hier werden Mitbestimmungsrechte und Beteiligungsverfahren konkretisiert.

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Nicht nur eine Frage der Qualität der (politischen) Bildung: Jugendgerechtigkeit auf dem Bildungsweg



Kulturfabrik Hoyerswerda e.V.

Was kennzeichnet eine Qualität in der politischen Bildung? Wie kann und weshalb muss Schule auch den Übergang zur Ausbildung durch politische Bildung vorbereiten? Welche Prägung muss ein Schulalltag haben, um Werte der Demokratie nicht nur lern- sondern auch erfahrbar sein zu lassen? Und gibt es Formen gelebter Jugendgerechtigkeit am Bildungsort Schule?

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Einmischen und Mitgestalten



Soziokulturelles Zentrum „Alte Brauerei“

Wie können gute Voraussetzungen für eine gelingende Beteiligung junger Menschen geschaffen und wer sollte hiervon überzeugt und eingebunden werden? Im Gespräch mit Praktiker_innen der kommunalen Kinder- und Jugendbeteiligung beleuchten wir lokale Besonderheiten und diskutieren über die nötigen Rahmenbedingungen für erfolgreiche Beteiligungsprozesse in Sachsen.

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Kontakt

Engagementstiftung Sachsen
Neefestrasse 82
09119 Chemnitz

Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushalts.